Die Gründung der Weimarer Republik

Die Weimarer Republik 1919–1933 nimmt den Großteil der deutschen Zwischenkriegszeit ein. Ihre Gründung war ebenso wie die Märzrevolution von 1848 ein Versuch, eine liberale Demokratie in Deutschland zu etablieren, wobei die Weimarer Republik damit zumindest halbwegs Erfolg hatte.
Der Untergang kam dann mit der Machtübernahme durch die NSDAP, welche eine totalitäre Diktatur in Deutschland schuf. Das Hauptproblem der Weimarer Republik lag in der These das die Weimarer Republik eine „Demokratie ohne Demokraten“ gewesen ist. Die These weist eigentlich auf ein wesentliches Strukturproblem hin: Es gab keinen tragfähigen Verfassungskonsens, welcher alle Teile des politischen Spektrums von rechts bis links eingebunden hätte. Die vom Kaiserreich übernommene Institutionen – Verwaltung, Justiz und vor allem das Militär – wurden nicht demokratisiert. Trotz demokratiefeindliche Bestrebungen von Seiten der politischen Linken, scheiterte die Weimarer Republik letztendlich größtenteils an den antidemokratischen Kräften von rechts. Die Republik führte seid ihrem Gründungsmoment einen regelrechten „Zweifrontenkrieg“. Letztendlich verfügten die beiden Parteien, welche die parlamentarische Demokratie ablehnten – NSDAP und DNVP sowie die KPD andererseits – über die Mehrheit im Reichstag.
Die Parteien der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum und DDP) verloren die absolute Mehrheit bereits mit der ersten Reichstagswahl von 1920 und konnten sie anschliessend auch nie wieder erlangen. In den 14 Jahren der Republik kam es zu 20 Kabinettswechseln. Elf Minderheitenkabinette regierten abhängig von der Duldung durch eine Mehrheit des Reichstags, zum Ende hin sogar unter Ausschaltung des Reichstags nur mittels der Gnade des Reichspräsidenten und mit Hilfe von Notverordnungen anstelle von Gesetzen.
Meist war im Reichstag eine Vielzahl von bis zu 17 verschiedenen Parteien vertreten, selten waren es weniger als elf.

Doch bereits die Ausgangslage zur Gründung der Republik war alles andere als gut:

Die Parteien und Politiker waren in keiner Weise auf die Regierungsübernahme vorbereitet. Im Kaiserreich gab es keinen Zwang zur Koalitionsbildung, da die Regierung des Parlament unabhängig war. Die Parteien vertraten nur ihre Wähler statt Koalitionen zu schliessen. Ebenso hatten die Parteien keinen Rückhalt in der Bevölkerung, sie galten gar als notwendiges Übel, in keiner Weise vertrauenswürdig und nicht am Allgemeinwohl, sondern am eigenen interessiert.
Verwaltung und Justiz bestanden noch aus dem Personal der Kaiserzeit, auf eine grundlegende Demokratisierung des Beamtenapparats wurde verzichtet.
Mittels des Ebert-Groener-Pakt unterstellte sich die Heeresführung der neuen Regierung und versprach ihr gleichzeitig militärische Unterstützung gegen linksradikale Revolutionäre zu. Die spätere Reichswehr entzog sich allerdings unter dem Kommando des Generals Hans von Seeckt weitgehend der demokratischen Kontrolle und führte eine Parallelexistenz als „Staat im Staate“.
Die alten Herrscher hatten die Macht früh genug weitergereicht, um mit der Dolchstoßlegende die Kriegsniederlage und dem „Versailler Vertrag“ den neuen demokratischen Machthabern die Schuld in die Schuhe schieben zu können.
Ebenso hinterließ der Erste Weltkrieg schwere ökonomische und soziale Bürden, welche nur teilweise von der Sozialpolitik gelindert werden konnten. Insbesondere die theoretische Enteignung vieler Bürger durch die Hyperinflation und die nach dem Versailler Vertrag geforderten Reparationen erwiesen sich auch als psychologische Belastung und lieferten den nationalistischen Gegnern der Republik ausreichend Munition für ihre Agitation gegen die „Erfüllungspolitik“.

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Michael_Krammer69 - 8. Jun, 17:44

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